Aufgrund der neuen Massnahmen des Bundesrates hat das Departement für Erziehung und Kultur einige neue Anordnungen erlassen. In erster Linie wird zusätzlich das Tragen von Hygienemasken geregelt.

Schulbetrieb

An den Primarschulen und Sekundarschulen gilt für alle erwachsenen Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen der Schulgebäude eine Maskentragpflicht. Ausgenommen sind Schulzimmer, die Turnhalle sowie der Bürobereich der Verwaltung und der Lehrpersonen.

Zum Unterricht werden keine einschränkenden Massnahmen ergriffen. Das freiwillige Tragen einer Hygienemaske ist erlaubt.

Für externe Dritte besteht in allen Innenräumen der Schulen eine Maskentragpflicht.

 

Schulische Veranstaltungen mit externen Erwachsenen

Schulische Veranstaltungen (Elternabende, Räbeliechtliumzüge, Papiersammeln etc.) können stattfinden. Es besteht bis zum Einnehmen der Sitzplätze eine Maskentragpflicht für alle Erwachsenen und alle Jugendlichen ab 12 Jahren. Bei Veranstaltungen im Freien gilt eine Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

Bei Elterngesprächen haben alle Teilnehmenden ab 12 Jahren eine Maske zu tragen.

 

Schutzkonzept private Veranstaltungen Sekundarschulkreis Dozwil-Kesswil-Uttwil

Dieses Schutzkonzept zeigt auf, wie ein Trainings-, Wettkampf- und Veranstaltungsbetrieb in den Turnhallen von Dozwil, Kesswil und Uttwil und deren Aussenanlagen stattfinden kann. Für die schulische Nutzung der Turnhallen und Aussenanlagen gilt hingegen das Schutzkonzept des Sekundarschulkreises Dozwil-Kesswil-Uttwil.