Das Amt für Volksschule Thurgau informierte im heutigen Newsletter über den Umgang mit Testresultaten, Quarantäne und Isolationsanordnungen. Die Schulen des Sekundarschulkreises Dozwil-Kesswil-Uttwil setzen die Vorgaben dementsprechend um:
• Wird ein Kind zu einem Test aufgeboten, erfolgt keine Information an die übrigen Eltern der Klasse, bis das Resultat einer allenfalls positiven Testung vorliegt.
• Wird ein Kind positiv getestet und geht in Isolation, wird die Klassenlehrperson und/oder die Schulleitung durch die Eltern informiert. Die Schulleitung kontaktiert den Kantonsärztlichen Dienst und lässt sich bezüglich des konkreten Verhaltens und der Information (Inhalt und Zeitpunkt) an die übrigen Eltern der Klasse beraten.
• Wird eine Quarantäne für einzelne Kinder in einer Klasse angeordnet, muss keine Information an die übrigen Eltern der Klasse erfolgen.
• Wird über das Contact-Tracing eine Quarantäne für eine ganze Klasse angeordnet, spricht die Schulleitung die Information der Eltern mit dem Kantonsärztlichen Dienst ab.